Veränderung der Arbeitsmarktinstrumente – Wie läuft denn jetzt die Beantragung des Gründerzuschusses?
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Seit 01.12.2011 gelten neue Bestimmungen bei der Beantragung des Gründerzuschusses aus der Arbeitslosigkeit. Es gibt jede Menge zu wissen und zu beachten, insbesondere was einzuhaltende Fristen und zu erbringende Nachweise angeht, sowohl was die Grundlage des Genehmigungsprozesses angeht.
Im Anhang befindet sich die entsprechende Arbeitsanweisung. Für Rückfragen und zur Unterstützung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 07141/125-280 in unserer GründerLounge im Gründerzentrum Ludwigsburg.
Mariella Poenaru, für das Team Zauberland
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